Skip to content

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich unverpackt, exklusive USt. Auftragskosten-Anteil: Bei Fakturenbeträgen unter € 100,- wird ein Auftragskostenzuschlag erhoben und allfällige Rabatte werden aufgehoben. Der Mindestfakturenwert beträgt €30,-. Wir behalten uns vor, materialbezogene Zuschläge wie z.B. den Legierungszuschlag für Edelstahl jederzeit den Gegebenheiten am Rohstoffmarkt anzupassen und in Rechnung zu stellen.

2. Zahlung

Sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden, sind unsere Rechnungen zahlbar: 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Skonto.

3. Lieferungen

Lieferungen erfolgen generell ab Werk. Expresszuschläge und LSVA-Zuschläge gehen zu Lasten des Kunden. Lieferverzug berechtigt den Besteller nicht, die Bestellung zu annulieren oder Schadenersatz zu fordern.

4. Rücksendungen

Gelieferte Waren können nur unter vorheriger Absprache zurückgenommen werden. Für Rücksendungen schreiben wir höchstens bis zu 80% des Fakturenwertes gut.

5. Reklamationen

Allfällige Reklamationen werden von uns nur innerhalb von 2 Tagen nach dem Empfang der Ware anerkannt. Bei begründeten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern oder den Preis zu mindern. Es muss die Gelegenheit eingeräumt werden, eventuelle Schäden selbst an Ort und Stelle zu beheben. Dadurch eventuell entstehende Terminverzögerungen berechtigen keinesfalls zu Forderungen irgendwelcher Art.

6. Garantie

Wir garantieren dafür, dass unsere Erzeugnisse immer die gleiche Qualität aufweisen und den Angaben in unseren Prospekten entsprechen. Änderungen aufgrund neuester Erkenntnisse behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Beachtung der allgemeinen Regeln der Baukunst und der üblichen Massnahmen der Baupraxis ist für jede Verarbeitung unerlässlich.

7. Höhere Gewalt, Rohstoff-Verknappung

In Fällen von Rohstoff Verknappung und damit im Zusammenhang stehenden Preissteigerungen oder Lieferausfällen behalten wir uns ausdrücklich vor, alle bereits abgegebenen Offerte als freibleibend zu betrachten; zu Tagespreis zu fakturieren; vertraglich vereinbarte Liefermengen unter Vorbehalt der Rohstoffbeschaffung zu erfüllen.

8. Urheberrechte/geistiges Eigentum/Schutzrechte

Unsere Produkte, welche unter einem Patentschutz stehen, dürfen nicht kopiert werden. Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu verwenden, zu reproduzieren oder Dritten weiterzugeben.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.

10. Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart.

Neuigkeiten

Leviat auf der BAU 2023

Die BAU findet vom 17.-22.04.2023 in München wieder als Präsenzmesse statt. Wir laden Sie herzlich ein, uns auf unseren Stand Nr. 139 in Halle A3 zu besuchen.

Fertigteilbroschüre - Transport, Verbindung und Bewehrung

Leviats Fachwissen über sicheres und effizientes Heben, Befestigen und Verbinden bedeutet, dass wir ein idealer Partner für diejenigen sind, die mit Fertigteilen und anderen Formen des modularen Bauens arbeiten. Laden Sie sich hier unsere Broschüre für den Betonfertigteilsektor herunter.